Gerade wenn Konflikte eskalieren, braucht es Ruhe, Überblick und eine tragfähige Lösung. Ich berate Sie zu allen Fragen des Umgangsrechts mit klarer Strategie, rechtlicher Präzision und Blick auf das Kindeswohl. Ob Umgangsvereinbarung, Ausgestaltung der Besuchszeiten oder gerichtlicher Antrag: Ich strukturiere den Weg und setze ihn konsequent um.
Fachanwalt für Umgangsrecht
Das Umgangsrecht ist der Schlüssel zu stabilen Beziehungen zwischen Eltern und Kind

Nutzen Sie die Terminbuchung zur Erstberatung
Eine zügige, kompetente Einschätzung Ihres Falles und klare nächste Schritte
In unserer täglichen Arbeit im Umgangsrecht erlebe ich, wie existenziell diese Konflikte sind. Ich kenne die Dynamiken der einzelnen Teilbereiche – von Ferienregelungen über Wochenendumgänge bis zu Umgangsausschlüssen.
Mein Ansatz: lösungsorientiert, klar strukturiert, zukunftsgerichtet mit Fokus auf Ihre Interessen und das Kindeswohl.
Kommen Sie frühzeitig auf mich zu. Gemeinsam entwickeln wir eine umfassende Strategie für Sie und Ihr Kind – außergerichtlich, und wenn nötig vor Gericht.

Meine Leistungen für Ihre Interessen
Beratung und Unterstützung im Umgangsrecht
Mit Fachwissen, Verständnis und einer klaren Strategie stehe ich Ihnen zur Seite – im gesamten Verfahren und vor Gericht.

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Umgangsrecht und Kindeswohl im Familienrecht
Umgangsrecht verständlich erklärt – wie Eltern gute Vereinbarungen für ihr Kind treffen können
Was umfasst das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht nach § 1684 BGB regelt das Recht und die Pflicht, den Kontakt zwischen Kind und Eltern zu ermöglichen. Es umfasst die persönliche Begegnung, telefonische oder digitale Kontakte sowie den Austausch von Briefen und Nachrichten. Ziel ist es, die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen zu erhalten und zu fördern. Alltagsentscheidungen während der Umgangszeiten trifft der umgangsberechtigte Elternteil selbstständig, grundlegende Fragen bleiben Teil der elterlichen Sorge.
Gemeinsame Verantwortung für den Umgang
Nach einer Trennung oder Scheidung soll das Umgangsrecht sicherstellen, dass das Kind mit beiden Eltern in Kontakt bleibt. Vereinbarungen werden zunächst zwischen den Eltern geschlossen. Kommt es zu Streitigkeiten, kann das Familiengericht den Umgang konkret regeln. Maßgeblich sind das Kindeswohl, die Kooperationsfähigkeit der Eltern sowie die Stabilität und Kontinuität der Betreuung.
Umgang und Umzug
Plant ein Elternteil einen Umzug, stellt sich die Frage, wie das Umgangsrecht weiterhin ausgeübt werden kann. Das Gericht berücksichtigt unter anderem die bisherigen Bindungen des Kindes, die Betreuungskontinuität und die Zumutbarkeit der Entfernung. Auch schulische und soziale Aspekte spielen eine Rolle. In dringenden Fällen kann ein Eilverfahren notwendig werden, um sicherzustellen, dass der Kontakt zum Kind nicht unterbrochen wird.
Familiengerichtliche Gutachten im Umgangsrecht
In hochstrittigen Umgangsverfahren greifen Gerichte häufig auf familienpsychologische Gutachten zurück. Diese Gutachten liefern eine fachlich fundierte Grundlage für Entscheidungen. Wichtig ist eine klare Fragestellung und eine methodisch saubere Vorgehensweise des Gutachters. Eltern können die Gutachten einsehen, Stellungnahmen abgeben und Ergänzungsanträge stellen. Ziel bleibt stets, die Situation des Kindes genau zu erfassen und eine Lösung zu finden, die das Kindeswohl sichert.
Fragen und Antworten...
...rund um das Umgangsrecht
Das Umgangsrecht entscheidet den Alltag von Kindern und Eltern. Die folgenden Antworten geben schnelle Orientierung: Was gilt, welche Anträge sind sinnvoll, wie läuft ein Verfahren ab – und wie sichern wir zügig eine tragfähige Lösung.
Umgangsrecht bedeutet, Zeit mit dem Kind zu verbringen und die Beziehung zu pflegen.
Sorgerecht betrifft wichtige Entscheidungen über Schule, Gesundheit oder Wohnort. Beides wird getrennt betrachtet. Man kann beim Sorgerecht einig sein und dennoch beim Umgang Unterstützung brauchen.
Zunächst werden Anträge gestellt und Stellungnahmen eingeholt. Das Jugendamt wird beteiligt, es finden Anhörungen statt und bei Bedarf wird ein Gutachten erstellt. Einfache Fälle lassen sich oft innerhalb weniger Wochen klären, komplexere Verfahren dauern mehrere Monate. Wir strukturieren die Schritte, halten Fristen ein und bereiten Sie gezielt vor.
Nur wenn der Umgang das Wohl des Kindes gefährdet, kann das Gericht Einschränkungen vornehmen – etwa bei Gewalt, massiven Konflikten oder Suchtproblemen. Grundsätzlich gilt: Das Kind hat ein Recht auf beide Eltern.
Wenn Eltern sich nicht einigen, legt das Gericht feste Zeiten und Abläufe fest, z. B. jedes zweite Wochenende oder die Hälfte der Ferien. Dies schafft Klarheit und Verlässlichkeit für Eltern und Kind.
Urlaubsreisen sind in der Regel vom Umgangsrecht umfasst, sofern sie nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht berühren. Längere Auslandsaufenthalte oder ein Umzug erfordern jedoch die Zustimmung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Entscheidung.