Gerade wenn Konflikte eskalieren, braucht es Ruhe, Überblick und eine tragfähige Lösung. Ich berate Sie zu allen Fragen des Sorgerechts mit klarer Strategie, rechtlicher Präzision und Blick auf das Kindeswohl. Ob einzelne Entscheidung, Aufenthaltsbestimmung oder Antrag auf (teilweise) Alleinsorge: Ich strukturiere den Weg und setze ihn konsequent um.
Fachanwalt für Sorgerecht
Das Sorgerecht ist das Kernstück elterlicher Verantwortung

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Eine zügige, kompetente Einschätzung Ihres Falles und klare nächste Schritte
In der täglichen Arbeit im Sorgerecht erlebe ich, wie existenziell diese Konflikte sind. Ich kenne die Dynamiken der einzelnen Teilbereiche von Schul- und Gesundheitsfragen bis zum Aufenthaltsbestimmungsrecht. Mein Ansatz: lösungsorientiert, klar strukturiert, zukunftsgerichtet mit Fokus auf Ihre Interessen und das Kindeswohl.
Kommen Sie frühzeitig auf mich zu. Gemeinsam entwickeln wir eine umfassende Strategie für Sie und Ihr Kind – außergerichtlich, und wenn nötig vor Gericht.

Meine Leistungen für Ihre Interessen
Beratung und Unterstützung im Sorgerecht
Mit Fachwissen, Verständnis und einer klaren Strategie stehe ich Ihnen zur Seite – im gesamten Verfahren und vor Gericht.

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Sorgerecht und Kindeswohl im Familienrecht
Sorgerecht verständlich erklärt – wie Eltern gemeinsam gute Entscheidungen für ihr Kind treffen können
Was umfasst das Sorgerecht?
Das Sorgerecht nach § 1626 BGB umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen. Es unterteilt sich in die Personensorge und die Vermögenssorge. Zur Personensorge gehören Entscheidungen über Erziehung, Betreuung, gesundheitliche Belange, schulische Fragen und den Aufenthaltsort des Kindes. Die Vermögenssorge betrifft die Verwaltung und Sicherung des Vermögens des Kindes, wobei Eltern darauf achten müssen, das Vermögen nicht zu schädigen. Während Alltagsentscheidungen in der Regel vom betreuenden Elternteil allein getroffen werden, bedürfen grundlegende Fragen der Zustimmung beider Elternteile, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Gemeinsame oder alleinige elterliche Sorge
Nach einer Trennung oder Scheidung bleibt die gemeinsame elterliche Sorge grundsätzlich bestehen. Sie soll sicherstellen, dass beide Eltern weiterhin gleichberechtigt Verantwortung tragen und wichtige Entscheidungen gemeinsam treffen. Eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil kommt nur dann in Betracht, wenn dies dem Kindeswohl am besten dient. Maßgebliche Kriterien sind die Kooperationsfähigkeit der Eltern, die Fähigkeit, die Bindungen des Kindes zum jeweils anderen Elternteil zu respektieren, sowie die Kontinuität und Stabilität der Lebensumstände. Das Familiengericht prüft in jedem Einzelfall, welche Lösung für die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes am förderlichsten ist.
Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehört zu den zentralen Bereichen der elterlichen Sorge. Kommt es nach einer Trennung zu einem geplanten Umzug, stellt sich die Frage, bei welchem Elternteil das Kind seinen Lebensmittelpunkt haben soll. Das Gericht prüft hierbei unter anderem die bisherigen Bindungen des Kindes, die Betreuungskontinuität und die Fähigkeit der Eltern zur Zusammenarbeit. Auch die Förderung des Kindes im Hinblick auf schulische oder soziale Aspekte spielt eine wichtige Rolle. Wenn eine Entscheidung kurzfristig getroffen werden muss, kann ein Eilverfahren eingeleitet werden, um das Kindeswohl nicht zu gefährden.
Familiengerichtliche Gutachten
In hochstrittigen Verfahren, in denen die Eltern zu keiner Einigung gelangen, greifen Familiengerichte häufig auf familienpsychologische Gutachten zurück. Diese Gutachten sollen dem Gericht eine fachlich fundierte Grundlage für seine Entscheidung liefern. Dabei ist entscheidend, dass die Fragestellung klar formuliert ist und die Methodik des Gutachters den wissenschaftlichen Standards entspricht. Eltern und ihre Vertreter haben die Möglichkeit, die Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls Stellungnahmen einzubringen. Ziel bleibt stets, die Situation des Kindes möglichst genau zu erfassen und eine Entscheidung herbeizuführen, die dessen Wohl nachhaltig sichert.
Fragen und Antworten...
...rund um das Sorgerecht
Sorgerechtsfragen entscheiden den Alltag von Kindern und Eltern. Die folgenden Antworten geben schnelle Orientierung: Was gilt, welche Anträge sind sinnvoll, wie läuft ein Verfahren ab – und wie sichern wir zügig eine tragfähige Lösung.
Sorgerecht bedeutet, wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen, etwa zu Schule, Gesundheit und Wohnort. Umgangsrecht regelt, wann und wie das Kind Zeit mit jedem Elternteil verbringt. Beides wird getrennt betrachtet. Man kann also beim Umgang einig sein und trotzdem beim Sorgerecht Unterstützung brauchen.
Nur wenn die gemeinsame Ausübung dauerhaft scheitert und das dem Kind schadet. Dann kann das Gericht die Sorge auf einen Elternteil übertragen. Häufig genügt aber eine gezielte Lösung für das konkrete Problem statt „alles oder nichts“. Wir prüfen das in der Online-Erstberatung und empfehlen den sinnvollsten Weg.
Ist nur ein Thema strittig, kann das Gericht die Entscheidung für genau diesen Punkt einem Elternteil übertragen. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt ansonsten bestehen. Diese Lösung ist oft schneller und schonender. Wir bereiten den Antrag schlank und belegt vor.
Wenn der Lebensmittelpunkt betroffen ist, braucht es die Einigung beider Eltern oder eine gerichtliche Klärung. Ohne Zustimmung riskieren Sie Gegenanträge und Verzögerungen. Planen Sie frühzeitig und sammeln Sie Nachweise (Wohnung, Schule, Betreuung). In dringenden Fällen ist ein Eilverfahren möglich.
Zunächst Antrag und Stellungnahmen, dann Beteiligung des Jugendamtes und oft eine Anhörung, bei Bedarf ein Gutachten. Einfache Einzelfragen lassen sich teils in Wochen klären, komplexe Verfahren dauern länger. Wir strukturieren die Schritte, halten Fristen und bereiten Sie gezielt vor. So vermeiden Sie Umwege.