Als Fachanwalt für Familienrecht mit Standorten in Hamburg und Berlin ist es mir wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit über die anfallenden Anwaltskosten haben. Familienrechtliche Auseinandersetzungen wie Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht oder Umgangsrecht sind emotional belastend genug – die finanzielle Seite soll für Sie jederzeit nachvollziehbar bleiben.
Anwaltskosten im Familienrecht
Transparente Kosten bei Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Klar, transparent, lösungsorientiert
Anwaltskosten verstehen, rechtssicher entscheiden.
Ich mache Ihnen von Beginn an transparent, mit welchen Anwaltskosten Sie in Ihrer familienrechtlichen Angelegenheit rechnen müssen. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich Erstberatung, weiterführende Beratung und eine mögliche gerichtliche Vertretung unterscheiden.
Erstberatung
In der Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation im Familienrecht und einen Überblick über Ihre Optionen. Die Erstberatungsgebühr beträgt 226,00 € inkl. MwSt. nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Weiterführende Beratung
Benötigen Sie über die Erstberatung hinaus weitere Unterstützung, rechne ich meine außergerichtliche Tätigkeit nach Zeitaufwand ab. Mein Stundensatz beginnt ab 300,00 € zzgl. MwSt.
Gerichtliche Vertretung
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, richten sich meine Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert. Ich erläutere Ihnen vorab, mit welchen Kosten Sie in Ihrem konkreten Verfahren rechnen müssen.
Kostentransparenz im Familienrecht
Konsequent spezialisiert auf Familienrecht in Hamburg und Berlin.
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, kann diese je nach Vertragsinhalt einen Teil der Kosten im Familienrecht übernehmen. Eine Kostendeckungszusage müssen Sie in der Regel vorab bei Ihrer Versicherung einholen. Ich unterstütze Sie dabei, die Voraussetzungen und die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Einschaltung der Rechtsschutzversicherung einzuschätzen, da der Eigenanteil manchmal so hoch ist, dass eine direkte Abrechnung sinnvoller sein kann
Fragen und Antworten...
...rund um die Anwaltskosten
In familienrechtlichen Angelegenheiten tauchen verständlicherweise viele Fragen zu den Anwaltskosten auf – von der Erstberatung über die weitere Begleitung bis hin zur gerichtlichen Vertretung und der möglichen Beteiligung einer Rechtsschutzversicherung.
In der Regel plane ich für eine Erstberatung etwa 75 Minuten ein. In dieser Zeit erhalten Sie eine erste rechtliche Einordnung Ihrer Situation und können die nächsten Schritte besser einschätzen. Die Erstberatungsgebühr beträgt 226,00 € inkl. MwSt. und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Wenn über die Erstberatung hinaus weitere Termine oder Tätigkeiten erforderlich sind, rechne ich meine außergerichtliche Tätigkeit nach dem zeitlichen Aufwand ab. Das betrifft zum Beispiel die Erstellung eines Gutachtens, den Schriftverkehr mit der Gegenseite, Vertragsentwürfe oder Schriftsätze sowie die Begleitung zu einem Mediationstermin. Mein Stundensatz beginnt ab 300,00 € zzgl. MwSt.
Sofern keine zeitabhängige Vergütung vereinbart wird, richten sich die Anwaltskosten in einem Scheidungsverfahren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem vom Gericht festgesetzten Gegenstandswert, der sich unter anderem nach dem Einkommen richtet. Im Regelfall müssen Sie für einen Anwalt mit Kosten ab etwa 800,00 € zuzüglich der Gerichtskosten rechnen. Die Gerichtskosten werden üblicherweise zwischen den Ehepartnern geteilt, sodass der andere Ehepartner die Hälfte zu tragen hat.
In Kindschaftssachen wie Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren richtet sich die Vergütung ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gegenstandswert. In der Praxis liegen die Anwaltskosten hier meist zwischen 650,00 € und 1.200,00 € zuzüglich der Gerichtskosten. Im Rahmen der Beratung gebe ich Ihnen eine Einschätzung, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall voraussichtlich anfallen werden.
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab. Eine Kostendeckungszusage müssen Sie grundsätzlich vorab bei Ihrem Rechtsschutzversicherer einholen und dabei auch klären, wie hoch ein möglicher Eigenanteil ist. In vielen Fällen ist dieser Eigenanteil so hoch, dass sich die Einschaltung der Rechtsschutzversicherung wirtschaftlich nicht lohnt – auch dazu berate ich Sie gern im Rahmen unseres Gesprächs.